1. Einleitung
Die König Leasing GmbH (im Nachfolgenden auch „Institut“ genannt) ist im Sinne der InstitutsVergV vom 16.12.2013 nach Selbsteinschätzung ein nicht bedeutendes Institut. Des Weiteren verfolgt die König Leasing GmbH ein vergleichbar einfaches Geschäftsmodell mit relativ geringen Risiken.
Die Umsetzung der InsititutsVergV erfolgt unter Berücksichtigung der institutsspezifischen Besonderheiten und insbesondere unter Beachtung von Art, Umfang und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter.
Der Begriff „Mitarbeiter“ wird synonym für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet.
Derzeit werden sechs Mitarbeiter, davon zwei Geschäftsführer, in der König Leasing GmbH beschäftigt. Die Regelungen gelten entsprechend für weitere Mitarbeiter, die noch eingestellt werden.
2. Vergütungsphilosophie
Das Vergütungssystem der König Leasing GmbH ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, nachhaltig wertorientierte Unternehmensentwicklung und –führung zu verschaffen. Es ist in Strategie und Politik angemessen, da Anreize für Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken vermieden werden. Dieses System verleitet daher nicht dazu, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg zu verhindern.
3. Grundsätze
Die Vergütungspolitik ist transparent und nachvollziehbar.
Die Mitarbeiter erhalten je nach Art der Tätigkeit ein Fixgehalt, aufgeteilt in 12 Monatsabrechnungen. Die Höhe des Fixgehaltes orientiert sich an der marktüblichen Vergütung unter Berücksichtigung der ausgeübten Funktionen und der Stellung im Unternehmen.
Mit den Mitarbeitern in Führungsposition wird ein variabler Gehaltsbestandteil in Form eines Bonus vereinbart. Der variable Gehaltsbestandanteil richtet sich nach der Verantwortung der Mitarbeiter und ist an Ziele geknüpft. Die persönlichen Ziele dieser Mitarbeiter werden durch Unternehmensziele, operative Ziele und individuelle Zielvorgaben bestimmt.
4. Sonstiges
Das Vergütungssystem wird einer jährlichen Überprüfung unterzogen und wenn notwendig angepasst.