Leasing bietet eine Reihe von Vorteilen, darunter niedrigere monatliche Raten im Vergleich zum Kauf, flexible Laufzeiten, regelmäßige Fahrzeugwechsel mit den neuesten Modellen, geringere Wartungskosten und mögliche Steuervorteile für Unternehmen. Darüber hinaus bietet König Leasing freie Händlerwahl, günstige Konditionen und eine vollständig digitale Prozessabwicklung.
Leasing ist eine Finanzierungsoption, bei der ein Fahrzeug für eine festgelegte Dauer genutzt werden darf. Der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung monatliche Raten an den Leasinggeber. Nach Vertragsende wird das Fahrzeug zurückgegeben.
Wir bei König Leasing möchten, dass sich unsere Kunden mehr als nur ein neues Fahrzeug leisten können. Dabei geht es uns nicht nur um Mobilität, sondern auch um Flexibilität.
Die meisten Autohäuser geben Dir mit Deinem Leasingangebot bereits eine Bank vor. Dadurch verlierst Du die Freiheit, Deine Konditionen selbst zu bestimmen.
Wir geben Dir diese Freiheit zurück. Bei König Leasing kannst Du Deinen Händler frei wählen und Dein Leasingangebot von uns vergleichen lassen. Schließt Du bei uns den Leasingvertrag ab, kannst Du dank günstiger Leasingraten Geld sparen und dieses für Dinge ausgeben, die Dir wirklich wichtig sind.
Der Leasingfaktor ist eine Kennziffer, die das Verhältnis zwischen der monatlichen Leasingrate und dem Fahrzeugpreis angibt. Er wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. 0,55) und dient zur Berechnung der monatlichen Leasingrate. Je niedriger der Leasingfaktor, desto günstiger die Konditionen. Auf unserem Blog findest Du weitere Informationen zum Leasingfaktor.
König Leasing bietet derzeit im Rahmen von Leasingverträgen das Kilometerleasing an. Beim Kilometerleasing wird die monatliche Leasingrate auf Basis der vereinbarten Kilometerleistung berechnet. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du hier auf unserem Blog: Leasing oder Finanzierung: Was ist besser für Dich?
König Leasing bietet derzeit nur Privatleasing an.
Ja, Leasing kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen steuerliche Vorteile bieten. Die steuerlichen Aspekte variieren je nach Art des Leasingvertrags (z.B. Kilometerleasing oder Restwertleasing) und der Nutzung des Fahrzeugs (privat oder geschäftlich). König Leasing bietet derzeit nur Kilometerleasing und Privatleasing an.
König Leasing bietet keine Versicherungen an.
Eine Sonderzahlung oder Anzahlung zu Beginn verringert die monatlichen Leasingraten. Je höher diese Anfangszahlung ist, desto niedriger fallen die monatlichen Raten aus. Wenn ein potenzieller Leasingnehmer aufgrund einer unzureichenden Bonität zunächst von der Leasingbank abgelehnt wird, kann das Angebot einer Sonderzahlung eine Möglichkeit bieten, dennoch einen Leasingvertrag abzuschließen. Denn durch die Reduzierung der monatlichen Rate sinkt gleichzeitig das Risiko für den Leasinggeber in Bezug auf mögliche Zahlungsausfälle.
Rate & Rechnung
Die monatlichen Leasingraten werden per Lastschrift eingezogen. Nachdem Du unser Leasingangebot angenommen hast, füllst Du eine Selbstauskunft aus und teilst uns Deine Bankverbindung mit.
Die monatlichen Leasingraten sind abhängig vom Beginn der Leasinglaufzeit. Startet das Leasing zwischen dem 1. und 14. eines Monats, sind die Raten am 15. fällig. Beginnt die Laufzeit zwischen dem 15. und Monatsende, erfolgt die Zahlung am 1. des Folgemonats.
Nein, die monatlichen Leasingraten werden per Lastschrift eingezogen.
Wenn sich Deine Bankverbindung ändert und Du einen laufenden Leasingvertrag mit König Leasing hast, ist es wichtig, dass die Raten weiterhin pünktlich abgebucht werden können. Informiere unseren Kunden-Support rechtzeitig telefonisch oder schriftlich über den Wechsel der Bankverbindung und aktualisiere alle notwendigen Formulare, einschließlich eines neuen SEPA-Lastschriftmandats.
Kläre mit König Leasing den Zeitpunkt der ersten Abbuchung von der neuen Bankverbindung und stelle sicher, dass ausreichend Guthaben vorhanden ist. Erhalte von uns eine Bestätigung über die erfolgreiche Aktualisierung der Bankverbindung und kontrolliere regelmäßig Deine Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass die monatlichen Raten wie geplant von der neuen Bankverbindung abgebucht werden.
Durch diese rechtzeitigen Maßnahmen kannst du das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder anderen Unannehmlichkeiten, aufgrund der Änderung Deiner Bankverbindung während eines laufenden Leasingvertrages, vermeiden.
Sollte sich Deine finanzielle Lage im Laufe der Leasingzeit ändern, ist es wichtig, dass Du Kontakt zu König Leasing aufnimmst und uns über die Änderungen informierst.
Ja, bei König Leasing werden die Leasingraten generell inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die in den Leasingraten enthaltene Mehrwertsteuer hat den Vorteil, dass Du als Leasingnehmer eine klare Vorstellung von den Gesamtkosten hast, ohne zusätzliche Steuerbelastungen berücksichtigen zu müssen. Wenn Du Dir nicht sicher bist oder Fragen zur Mehrwertsteuer hast, kannst Du Dich einfach an König Leasing wenden, um genauere Informationen zu erhalten.
Nein, bei König Leasing gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Nach Prüfung Deines Leasingangebotes bekommst Du direkt die möglichst niedrigste Leasingrate von König Leasing angeboten. Der Grund: Wir verpflichten uns, Preisvorteile direkt an unsere Kunden weiterzugeben.
Beim Leasing fallen neben den monatlichen Leasingraten weitere laufende Kosten an, die Du als Leasingnehmer zu tragen hast. Dazu gehören in der Regel Versicherungskosten sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Diese zusätzlichen Kosten werden nicht von König Leasing erhoben. Die Versicherungspflicht umfasst in der Regel die Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Wichtig ist, dass der Leasingnehmer bei König Leasing für die Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich ist und dafür sorgen muss, dass es in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird. Darüber hinaus müssen anfallende Steuern, wie z.B. die Kraftfahrzeugsteuer, vom Leasingnehmer getragen werden.
Versicherungen spielen im Leasingprozess eine zentrale Rolle, da sie verschiedene Risiken abdecken. Bei König Leasing ist der Leasingnehmer verpflichtet, eigenständig eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung für das geleaste Fahrzeug abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die mit dem eigenen Fahrzeug verursacht werden. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug selbst ab, beispielsweise durch einen Unfall oder Diebstahl.
Die KFZ-Steuer wird immer vom Leasingnehmer getragen, da dieser auch der offizielle Halter des geleasten Fahrzeugs ist.
Wir von König Leasing möchten, dass sich Menschen mehr als nur ein neues Auto leisten können. Dank einer Vielzahl von Partnerschaften mit verschiedenen Banken bieten wir Top-Konditionen, die wir direkt an unsere Kunden weitergeben. Durch das niedrige Zinsniveau sind die Leasingraten bei König Leasing in der Regel niedriger. So sind wir in der Lage, Dir günstige Raten anzubieten, damit Du Dein Geld für andere Dinge ausgeben kannst.
Vertragsanfrage & -abschluss
Mit König Leasing ist es ganz einfach, Dein Wunschauto zu leasen: Wähle Dein Auto bei dem Händler Deiner Wahl aus und lass Dir ein initiales Leasingangebot ausstellen. Lade dieses Angebot auf unserer Website hoch, damit wir es prüfen und Dir ein Gegenangebot unterbreiten können. Nachdem Du mit uns Deinen Vertrag abgeschlossen hast, steht Deinem neuen Auto nichts mehr im Weg – hole es einfach bei Deinem ausgewählten Händler ab.
Wenn Du bei uns Deine Selbstauskunft ausfüllst, sendest Du gleichzeitig Deinen Personalausweis und Deinen letzten Einkommensnachweis an uns. Damit können wir zusammen mit unserer Partnerbank Deine Kreditwürdigkeit prüfen. Sobald Deine Bonität bestätigt ist, bekommst Du von unserer Partnerbank einen Link zu Deinem Leasingvertrag, welchen Du dann schnell und einfach elektronisch über den WebID-Service unterschreiben kannst. Weitere Informationen zum Thema Bonität findest Du hier.
Um einen Leasingvertrag abschließen zu können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Zunächst wird Deine Bonität bzw. Kreditwürdigkeit von unserer jeweiligen Partnerbank geprüft. Ein regelmäßiges Einkommen und eine positive Kredithistorie sind wichtig, um sicherzustellen, dass Du finanziell in der Lage bist, die monatlichen Raten zu bezahlen. Das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren und die Dauer Deines Aufenthaltes an einem Ort sind ebenfalls notwendige Voraussetzungen. Wenn Du weitere Fragen zu diesem Thema hast, wende Dich bitte an unseren Kundenservice.
Nein, Du kannst Dich entspannen und die Beine hoch legen. Wir setzen uns mit Deinem Händler in Verbindung, nachdem Du uns die Selbstauskunft zugeschickt hast. Wir schicken Dir dann die Fahrzeugbestellung und den Leasingvertrag zur Unterschrift und leiten dann sowohl den unterschriebenen Leasingvertrag als auch die unterschriebene Fahrzeugbestellung an Deinen Händler weiter. Dein Händler wird sich nun proaktiv mit Dir in Verbindung setzen, um alle weiteren Details wie z.B. Lieferung und Überführungs-/Zulassungskosten zu klären.
Ja, ein Leasing ist auch mit einem SCHUFA-Eintrag möglich, allerdings kann dies je nach Leasinggeber und der Art des SCHUFA-Eintrags variieren. Daher wird prinzipiell jeder Leasingantrag individuell geprüft. Um Deine Chancen zu verbessern, kannst Du eine höhere Anzahlung leisten oder einen Bürgen mit guter Bonität angeben.
Wende Dich bei Fragen zu Deiner Fahrzeugauslieferung am besten direkt an Deinen Auto Händler.
Vertragsende & Rückgabe
Wenn der Leasingvertrag ausläuft, sind mehrere Optionen möglich. Der Leasingnehmer kann das Fahrzeug zurückgeben, eine Verlängerung oder den Kauf des Fahrzeugs in Betracht ziehen.
Möchte der Leasingnehmer das Fahrzeug von König Leasing kaufen, ist ein vorher festgelegter Kaufpreis zu entrichten. Vor allem bei der Rückgabe findet zum Ende der Leasinglaufzeit eine Überprüfung des Fahrzeugs auf potenzielle Schäden statt. Dabei können gegebenenfalls Kosten entstehen.
Eine frühzeitige Klärung der Rückgabe- oder Kaufoption sowie die Einhaltung aller Vertragsbedingungen tragen zu einem reibungslosen Abschluss des Leasingvertrages bei. Für weitere Fragen steht Dir unser Kundensupport gerne zur Verfügung.
Zum Vertragsende solltest Du als Leasingnehmer einige Punkte beachten. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs ist es wichtig, eventuelle Schäden zu beheben, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Überprüfe die im Leasingvertrag festgelegten Rückgaberichtlinien und erfülle alle Verpflichtungen, wie beispielsweise Wartungsarbeiten.
Kläre rechtzeitig den Kaufpreis und die Modalitäten, wenn Du das Fahrzeug kaufen möchtest. Beachte auch eventuelle Kilometerbegrenzungen und den Zustand des Fahrzeugs.
Ein Gutachten am Ende eines Leasingvertrags dient dazu, den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten. In der Regel wird ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt, der das Fahrzeug auf Schäden und Verschleiß untersucht. Der Gutachter erstellt einen Bericht, der König Leasing dabei hilft, eventuelle Kosten für übermäßige Abnutzung oder nicht reparierte Schäden zu ermitteln.
Es ist ratsam, das Fahrzeug vor der Begutachtung gründlich zu reinigen und alle Wartungsarbeiten durchzuführen. Eine transparente Kommunikation mit uns und eine rechtzeitige Vorbereitung sind wichtig, um einen reibungslosen Ablauf der Begutachtung und der Beendigung des Leasingvertrages zu gewährleisten.
Wo Du Dein Leasingfahrzeug zurückgeben kannst, hängt von Deinem Leasingvertrag ab. Grundsätzlich kannst Du das Fahrzeug entweder bei Deinem Händler oder bei uns zurückgeben. Wir von König Leasing haben über 70 Rücknahmestellen in ganz Deutschland. Für weitere Informationen wende Dich bitte an unseren Kundenservice.
Ja, bei König Leasing hast Du in der Regel die Möglichkeit, das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer zu kaufen oder anschließend zu finanzieren. Wenn Du das Fahrzeug kaufen möchtest, wird Dir häufig ein im Voraus festgelegter Kaufpreis angeboten. Alternativ kannst Du das Fahrzeug auch über eine Finanzierungsoption erwerben. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Möglichkeiten mit König Leasing zu besprechen, um die beste Entscheidung für Deine Bedürfnisse zu treffen.
Der Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit ist von Vertragsbeginn an festgelegt. Du kannst jedoch bis vier Wochen vor dem geplanten Vertragsende schriftlich erklären, dass Du die Kaufoption annimmst.
Inspektion & Wartung
Die Wartung von Leasingfahrzeugen erfolgt in der Regel gemäß den Bestimmungen des Leasingvertrags. Dabei ist der Leasingnehmer für die regelmäßige Wartung und Inspektion verantwortlich, um sicherzustellen, dass sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet. Es ist wichtig, die im Leasingvertrag festgelegten Wartungsrichtlinien genau einzuhalten, da vernachlässigte Wartungsarbeiten zu zusätzlichen Kosten oder Problemen bei der Rückgabe des Fahrzeugs führen können.
Dein Ansprechpartner für Wartungsfragen ist Dein Händler bzw. die Werkstatt, in die Du Dein Auto bringst.
Bei Fragen, die sich direkt auf das Fahrzeug beziehen, empfehlen wir Dir, Dich direkt mit Deinem Händler in Verbindung zu setzen.
Bei Leasingfahrzeugen gibt es bestimmte Fristen für Wartungsarbeiten, die eingehalten werden müssen. Diese sind abhängig von Faktoren wie dem spezifischen Vertrag, dem Fahrzeugtyp und dem gewählten Leasingmodell. Generell sind größere Inspektionen meist nach etwa 15.000 Kilometern oder spätestens nach einem Jahr erforderlich. Es ist wichtig, dass diese Wartungen regelmäßig und professionell durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Händler
In enger Zusammenarbeit mit Händlern in ganz Deutschland macht König Leasing Ihren Kunden den Weg zum Wunschfahrzeug besonders leicht. Gleichzeitig verhindert König Leasing, dass Ihre Kunden wegen zu hoher Leasingraten zur Konkurrenz abwandern.
Wir helfen Ihnen, sich auf das Wesentliche in Ihrem Geschäft zu konzentrieren - nämlich Fahrzeuge zu verkaufen und Ihren Kunden ein außergewöhnliches Erlebnis zu bieten. Wir kümmern uns für Sie um das Finanzielle.
Der Kunde übermittelt uns sein ursprüngliches Leasingangebot, daraufhin prüfen wir die Konditionen und erstellen ein individuelles Gegenangebot. Nachdem der Kunde das Gegenangebot akzeptiert hat, fordern wir im Namen des Kunden ein Barkaufangebot bei Ihnen an. Der Kunde unterschreibt bei uns die Barkaufrechnung und den Leasingvertrag, woraufhin wir die unterschriebenen Dokumente an Sie senden. Sie stellen Zubehör, Zulassungs- und Überführungskosten separat in Rechnung und übernehmen die weitere Kommunikation mit dem Kunden bezüglich Zulassung, Auslieferung und anderer von Ihnen angebotener Zusatzleistungen.
Für Sie als Händler gibt es keine Unterschiede. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Fahrzeugverkäufe zu optimieren. Wir bieten unser Finanzprodukt und dessen Abwicklung mit einem vollständig digitalen Prozess an, sodass Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren können: die Zufriedenheit Ihrer Kunden.
Unsere Partnerbank ist Eigentümer des Fahrzeugs.
Nein, für Sie als Händler entsteht kein zusätzlicher Mehraufwand. Wir übernehmen für Sie den gesamten Papierkram, angefangen bei der Selbstauskunft bis hin zur Bonitätsprüfung. Sie erhalten von uns sowohl den unterschriebenen Leasingvertrag als auch das unterschriebene Barkaufangebot.
Bei König Leasing geht es uns darum, dass sich Menschen mehr als nur ein neues Auto leisten können. In Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnerbanken bieten wir Top-Konditionen, die wir direkt an unsere Kunden weitergeben. So suchen wir für jeden Kunden individuell das beste Angebot für sein Fahrzeug. Das ermöglicht uns, attraktive Leasingraten anzubieten, sodass Kunden ihr Geld für andere Dinge ausgeben können.
Ja, Händler können ihren Kunden König Leasing empfehlen. Derzeit müssen Kunden Ihre Angebote selbst hochladen und anfordern, aber Händler können uns jederzeit weiterempfehlen.
König Leasing spezialisiert sich ausschließlich auf Leasinggeschäfte und bietet keine Versicherungen oder Wartungspakete an. Diese Services, einschließlich Zulassung und Werkstattservices, können von Ihnen separat angeboten werden.
Bei König Leasing bieten wir nur den Leasingvertrag an. Sonderzahlungen wie die Anzahlung leistet der Kunde an uns. Zulassungs-, Bereitstellungs- und Überführungskosten sowie Zubehör werden von Ihnen als Händler gesondert in Rechnung gestellt.
Vertrag & Nutzung
König Leasing bietet Privatpersonen die Möglichkeit, einen Leasingvertrag abzuschließen, sofern sie über eine ausreichende Bonität und finanzielle Stabilität verfügen. Mit den Leasingverträgen von König Leasing kannst Du Dein Wunschauto zu günstigen Konditionen beim Händler Deiner Wahl leasen.
Auch Studierende können bei entsprechender Bonität einen Leasingvertrag bei König Leasing abschließen. Weitere Informationen finden interessierte Studierende [hier]
Ein Leasingvertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Privatpersonen haben jedoch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht.
Privatpersonen haben ab Abschluss des Vertrags ein 14-tätiges Rücktrittsrecht. Somit kannst Du innerhalb dieser zwei Wochen von dem Widerruf Gebrauch machen.
In der Regel ist nur der Leasingnehmer berechtigt, das Fahrzeug zu fahren. Es ist darauf zu achten, dass die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen im Leasingvertrag geregelt ist. Für einen umfassenden Schutz ist es notwendig, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese bietet im Schadensfall vollen Schutz. Beim Abschluss der Versicherung kann man auch festlegen, ob man der einzige Fahrer des Fahrzeugs sein soll oder ob auch andere Personen das Fahrzeug nutzen dürfen. Alle berechtigten Fahrer müssen in der Versicherungspolice namentlich aufgeführt werden. König Leasing bietet keine Versicherungen an, aber Dein Händler kann Dich dazu beraten.
Änderungen und Anpassungen können nur vor Vertragsbeginn vorgenommen werden. Bitte beachte, dass wir Dir ein neues, auf Deine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen, wenn Du vor Leasingbeginn eine Vertragsanpassung wünschst.
Die Möglichkeit zur individuellen Anpassung des Leasingvertrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der gewünschten Änderungen. Um festzustellen, ob und wie wir eine Lösung finden können, die Deinen Bedürfnissen entspricht, empfehlen wir Dir, Kontakt mit unserem Kunden-Support aufzunehmen. Wir stehen Dir gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ein Vorführwagen ist im Wesentlichen ein Fahrzeug, das bereits für Probefahrten oder zu Ausstellungszwecken genutzt wurde. Im Gegensatz zu einem Neufahrzeug hat ein Vorführwagen bereits eine gewisse Nutzungshistorie, sodass er nicht mehr als völlig neu angesehen werden kann.
Wenn Du in einen Unfall oder eine Panne gerätst, ist es wichtig, dass Du Dich umgehend an Deine Versicherung wendest.
Ein Autohändler führt die Zulassung eines Fahrzeugs für einen Tag durch, um von verschiedenen Prämienprogrammen des Herstellers zu profitieren. Das betreffende Fahrzeug ist ein unbenutztes, fabrikneues Lagerfahrzeug, das bisher nicht gefahren wurde. Durch diese Tageszulassung erzielt der Händler Preisvorteile, die er Kunden bereitstellt. Tageszulassungen sind schnell verfügbar, da sie bereits produziert und bei dem Händler vor Ort sind.
Dies ist von Händler zu Händler unterschiedlich, weshalb wir Dir empfehlen, Dich direkt Deinem Händler in Verbindung zu setzen.
Für die Ausstattung des Fahrzeuges wendest Du Dich an Deinen Händler.